Erläuterungen der Bewertungen und Titelvergabe
Bewertung
Vorzüglich darf nur ein Hund zuerkannt werden, der dem Idealzustand
der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt
wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, „Klasse“
und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften
seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen
machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechtes
besitzen.
Sehr Gut wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen
Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen
und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einiges verzeihliche
Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat
kann nur einem Klassehund vergeben werden.
Gut ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner
Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, dass
diese nicht verborgen werden.
Platzierung
In jeder Klasse werden nur die 4 besten Tiere platziert, soweit
sie mindestens die Wertnote „Sehr Gut“ erhalten haben,
z.B.: V1, Sg2, Sg3, Sg4.
CAC-VDH - „Deutscher Champion
VDH“
Dieser Titel wird vergeben wenn mindestens 5 bestätigte Anwartschaften nachgewiesen werden, von denen mindestens 3 auf Internationalen Ausstellungen errungen
wurden. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen.
Beantragung Deutscher Champion VDH
CACIB - „Internationaler Schönheits-Champion “
CACIB ist die Abkürzung für: Certificat d'Aptitude au Championat International de Beauté = Anwartschaft auf das Internationale Schönheits-Championat.
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Richtern in drei verschiedenen Ländern.
Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
Beantragung Internationaler Schönheits-Champion
CWC - "Polnischer Champion" Champion Polski
Mindestalter beträgt 15 Monate. Vergabe der Anwartschaft CWC (in Deutschland CAC) nur an den Erstplatzierten mit einer Bewertung Vorzüglich (doskonata) in der Zwischen-, Offenen- und Championklasse, unabhängig von der Anzahl der Wettbewerber.
Vier CAC, erhalten von drei verschiedenen Richter (darunter mindestens eins aus dem Club oder von einer Internationalen Ausstellung), sind notwendig um den Titel Polnischer Champion zu erhalten. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft müssen mindestens 6 Monate liegen.
Die Tatsache, dass der Richter CWC gewährt erfordert die handschriftliche Eingabe in den Bewertungsbögen , mit separaten Initialen.
Gebühr: 25,-€
CAC-1.DYC - „Deutscher Champion (1.DYC)“
(CAC ist die Abkürzung für Certificat d´Aptitude au Championat)
Zur Erringung dieses Titels sind 4 Anwartschaften erforderlich.
Das Reserve-CAC wird nur zum Voll-CAC aufgewertet, wenn der CAC-Gewinner
die Bedingungen für den Titel „Deutscher Champion (1. DYC)“ erfüllt hat.
Die 4 erforderlichen Anwartschaften müssen unter 3 verschiedenen
Zuchtrichtern und in 3 verschiedenen Landesgruppen erworben worden sein.
Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen.
Mindestens 1 CAC oder Reserve- CAC muss auf einer Internationalen oder Nationalen Ausstellung des VDH, der 1. DYC-Clubsieger- oder -Jubiläumsschau errungen worden sein.
CC-"1.DYC-Clubchampion“
Zur Erringung dieses Titels sind 4 Anwartschaften (CC) erforderlich.
Die 4 Anwartschaften müssen von mindestens 3 unterschiedlichen
Zuchtrichtern in 3 verschiedenen Landesgruppen erworben werden.
Der Titel „1. DYC- Clubchampion“ ist ein clubinterner Titel und berechtigt
nicht zum Ausstellen des Hundes in der Championklasse. Es gibt keine Zeitbegrenzung, das
Mindestalter ist aber 15 Monate.
Als eine Anwartschaft (CC) gilt:
a) 1 Voll- CC
b) 3 Res.-CC von Spezialausstellungen des 1.DYC
c) 2 Res.-CC von Internationalen oder Nationalen Ausstellungen des VDH.
Eine Aufwertung des Res.-CC zum Voll- CC erfolgt nicht!
Dafür kann der Titel „1. DYC Clubchampion“ jedoch auch durch Reserve-CC's
erworben werden.
1.DYC- "Yorkshire-Terrier par excellence"
Voraussetzung zur Erringung des Prädikats ist die 6-malige Erringung der Wertnote „Vorzüglich“ in drei verschiedenen Landesgruppen unter vier verschiedenen
Richtern, ohne Berücksichtigung einer Platzierung.
Bis zu drei „Vorzüglich“ werden aus der Jugendklasse anerkannt. Die restlichen erforderlichen Wertnoten müssen aus den Reifeklassen sein.
Ein „Vorzüglich“ muss auf einer Internationalen Ausstellung des VDH, auf welcher der 1. DYC die Sonderleitung und die Richterbestellung innehatte, errungen worden sein.
Jug. CAC-VDH „Deutscher Jugend Champion VDH“
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb.
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
"Polnischer Jugend Champion"
MŁODZIEŻOWY CHAMPION POLSKI
Die Anwartschaft auf den Titel "Polnischer Jugend Champion" kann nur dem Ersten in der Jugendklasse gewährt werden.
Drei Erstplatzierungen, erhalten von drei verschiedenen Richter (darunter mindestens eins aus dem Club oder von einer Internationalen Ausstellung), sind notwendig um den Titel Polnischer Jugend Champion zu erhalten.
Ohne zeitliche Einschränkung.
Gebühr: 25,-€
Jug. CAC-1.DYC - "1.DYC-Jugend-Champion"
Der Titel „1. DYC- Jugendchampion“ ist ein clubinterner Titel und berechtigt nicht zum Ausstellen in der Championklasse (er wird aber in die Ahnentafel eingetragen).
Zur Erringung des Titels sind vier 1. DYC-Jugend-CAC-Anwartschaften, die von drei verschiedenen Richtern stammen müssen, notwendig. Eines der 4 Jugend-CAC kann durch 3 Reserve-Anwartschaften ersetzt
werden.
Es werden nur die auf den Ausstellungen des 1.DYC erworbenen Jugend-CAC-Anwartschaften sowie von Internationalen oder Nationalen Ausstellung des VDH, bei denen der 1.DYC die Sonderleitung innehatte,
anerkannt.
Die Vergabe der Anwartschaften erfolgt ausschließlich in der Jugendklasse, also vom vollendeten 9. Lebensmonat bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats.
Vet. CAC-VDH - "Deutscher Veteranen Champion VDH“
– Dt. Vet.- Ch. (VDH)
Nur in der Veteranenklasse an den erstplatzierten Rüden und die erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre.
Der Titel wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei
Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei
verschiedenen
Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Vet. CAC-1.DYC - "1.DYC Veteranen-Champion“
Voraussetzung für die Zuerkennung des Titels „1.DYC Veteranen-Champion“ ist die 3-malige Erringung des 1. Platzes in der Veteranenklasse (Mindestalter 8 Jahre), unter 2 verschiedenen Richtern, auf Ausstellungen, die vom 1.DYC ausgerichtet werden.
VV1-1.DYC - "1.DYC-Jüngstensieger"
Voraussetzung für die Zuerkennung des Titels „1.DYC-Jüngstensieger“ ist die 3-malige Erringung der Bewertung „Vielversprechend 1“auf Ausstellungen, die vom 1.DYC ausgerichtet werden.
Erreicht ein Hund aus der Jüngstenklasse mindestens 1-mal das Tagesprädikat „Jüngstenbester“, so genügt ein zusätzliches „Vielversprechend 1“, um den Titel „1.DYC-Jüngstensieger“ zugesprochen zu
bekommen.